Gesetze / Bundesdatenschutzgesetz
BDSG§ 20 Gerichtlicher Rechtsschutz
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 64
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 04.03.2008 – 27 W (pat) 91/07Zitiert von 1
- VG Ansbach, 02.11.2022 – AN 14 K 22.00468
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 – 1 S 1352/13Anspruch auf Löschung einer E-Mail-Postfachkopie; Modifizierung durch archivrechtliche Anbietungspflicht KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- OVG Hamburg, 27.05.2019 – 5 Bf 225/18.ZZitiert von 4
- VG Ansbach, 12.06.2024 – AN 14 K 20.00941Zitiert von 2
- VG Köln, 10.11.2021 – 13 L 1707/21
Zuletzt entschieden
- VG Hamburg, 27.11.2025 – 5 K 951/24
- VG Hamburg, 27.11.2025 – 5 K 3545/21
- VG Wiesbaden, 19.11.2025 – 6 K 788/20.WIZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 BDSG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/20#abs-1 (1) Für Streitigkeiten zwischen einer natürlichen oder einer juristischen Person und einer Aufsichtsbehörde des Bundes oder eines Landes über Rechte gemäß Artikel 78 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 sowie § 61 ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Satz 1 gilt nicht für Bußgeldverfahren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/20#abs-2 (2) Die Verwaltungsgerichtsordnung ist nach Maßgabe der Absätze 3 bis 7 anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/20#abs-3 (3) Für Verfahren nach Absatz 1 Satz 1 ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Aufsichtsbehörde ihren Sitz hat.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/20#abs-4 (4) In Verfahren nach Absatz 1 Satz 1 ist die Aufsichtsbehörde beteiligungsfähig.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/20#abs-5 (5) Beteiligte eines Verfahrens nach Absatz 1 Satz 1 sind
§ 63 Nummer 3 und 4 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/20#abs-6 (6) Ein Vorverfahren findet nicht statt.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/20#abs-7 (7) Die Aufsichtsbehörde darf gegenüber einer Behörde oder deren Rechtsträger nicht die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung anordnen.